Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den folgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt und sind bis zu ihrer Annahme widerruflich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden , die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
Für die Inhalte der übertragenen Bilddateien zeigt sich der Auftraggeber allein verantwortlich. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Rechte – insbesondere Urheberrechte – Dritter verletzt , so haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post und auf Gefahr des Kunden vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
Sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen, oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug erkennen wir nur dann an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich auf das Schadensrisiko hinweist.
Alle Aufträge werden unter sorgfältiger Berücksichtigung einer einwandfreien Ausführung möglichst kurzfristig erledigt. Tritt eine Lieferverzögerung ein, so ist der Auftraggeber in jedem Fall nur nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt Alle weiteren Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Lieferverzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, sind wir berechtigt, unsere Leistung, sofern der Kunde eine Sicherheit nicht leistet, von einem sofortigen Ausgleich aller Forderungen gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsverhältnis abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Unsere Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Verkaufspreise. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden gesondert berechnet.
Die Preisangaben verstehen sich rein netto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe wird den Nettopreisen hinzugerechnet.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig ohne jeden Abzug. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Kasse oder Nachnahme vorzunehmen.
Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Der Kunde wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.
Alle Versandkosten gehen zulasten des Kunden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 377 HGB gilt uneingeschränkt. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns eingeht. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen, die nicht in unserem Besitz sind, zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine unverzügliche Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über die Farbe, Helligkeit oder den Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik.
Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir nach unserer Wahl binnen angemessener Frist das Werk neu herstellen oder nachbessern. Sollte die Nachbesserung in zwei Nachbesserungsversuchen scheitern oder unmöglich sein, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei wesentlichen Mängeln besteht ein Recht zur Rückabwicklung des Vertrages. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung abzulehnen und den Auftraggeber auf Rückabwicklung oder Minderung zu verweisen, es sei denn die Nachbesserung erfordert keinen unverhältnismäßigen Aufwand.
Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, so kann der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, wir erhalten von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz. Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung.
§ 438 Abs. 3, 634 a Abs. 3 BGB bleiben unberührt.
Mängelrügen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Kunden geltend gemacht werden. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie zum Beispiel Farbverschiebungen.
Als Reklamationsgrund gelten nur labortechnische, nicht aber geschmackliche Mängel. Fehler, die infolge missverständlicher, ungenauer oder mangelhafter Angaben bei der Auftragserteilung entstanden sind, berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsschluß sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, haften wir nicht, wenn nicht uns oder unseren Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Wir haften nur für Schäden an der Ware selbst. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Daten auf eigenen oder sonstigen Datenträgern sowie auf den elektronischen Daten-übertragungswegen und Netzwerken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung in Folge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns/unseren Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserversicherung.
Dem Kunden steht es frei, eine Versicherung gegen Verlust und Beschädigung der übergebenen Materialien auf dem Transportweg abzuschließen. Zum Abschluß einer solchen Versicherung sind wir nicht verpflichtet.
Der Ersatz immateriellen Schadens ist in jedem Fall ausgeschlossen.
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist jederzeit widerruflich berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern oder weiterzuverwenden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns umgehend zu benachrichtigen. Soweit durch die Verarbeitung unser Eigentum untergeht, der Wert unserer Leistung aber mindestens 50% an den durch die Verarbeitung entstehenden neuen Gegenständen beträgt, überträgt der Kunde uns bereits heute das Eigentum an den durch die Verarbeitung entstehenden neuen Gegenständen. Der Kunde tritt bereits heute seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe der Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung/Übertragung hiermit an. Der Kunde ist solange berechtigt und verpflichtet, an uns abgetretene Forderungen einzuziehen, als wir diese Ermächtigung nicht ausdrücklich widerrufen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
Stand März 2007